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   OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06   

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OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06 (https://dejure.org/2006,4049)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2006 - 1 ME 171/06 (https://dejure.org/2006,4049)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 1 ME 171/06 (https://dejure.org/2006,4049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Formelle und materielle Illegalität bei Nutzungsuntersagungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 BauGB; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 89 Abs. 1 NBauO; § 15 Abs. 3 BImSchG
    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs; Erteilung eines Nutzungsverbotes; Wirkungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • Judicialis

    NBauO § 89 I 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 89 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
    Formelle und materielle Illegalität bei Nutzungsuntersagungen - Ermessen, gerichtliches; Illegalität, formelle; Illegalität, materielle; Nutzungsuntersagung; Prüfungsumfang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formelle und materielle Illegalität bei Nutzungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs; Erteilung eines Nutzungsverbotes; Wirkungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 306
  • BauR 2007, 356
  • ZfBR 2007, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Diese Rechtswirkungen kommen in analoger Anwendung des § 18 BImSchG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 211 f. = NVwZ 1990, 464) lediglich einem eindeutigen und bindenden Verzicht auf die Genehmigungen zu.
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52 = UPR 1992, 182 unter Hinweis auf B. v. 27.11.1987 - 4 B 230 und 231.87 u. a. -, BRS 47 Nr. 36 = ZfBR 1988, 143 = UPR 1988, 149), welcher der Senat folgt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 LA 122/04 -, Vnb), kann die baurechtliche Zulässigkeit eines Lagerplatzes dann nicht isoliert betrachtet und beurteilt werden, wenn die in Rede stehende bauliche Anlage räumlich und funktional in den Betriebsprozess eingegliedert und damit Teil des Gesamtbetriebes ist.
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Es ist denkbar, dass eine mit diesem Material aufgenommene Produktion von Betonsteinen und -fertigteilen von der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nach den Grundsätzen "mitgezogen" wird, die das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise für bestimmte "Nebenbereiche" landwirtschaftlicher Tätigkeit entwickelt hat (vgl. z. B. Urt. v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 -, DVBl. 1985, 395 = NVwZ 1986, 203).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52 = UPR 1992, 182 unter Hinweis auf B. v. 27.11.1987 - 4 B 230 und 231.87 u. a. -, BRS 47 Nr. 36 = ZfBR 1988, 143 = UPR 1988, 149), welcher der Senat folgt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 LA 122/04 -, Vnb), kann die baurechtliche Zulässigkeit eines Lagerplatzes dann nicht isoliert betrachtet und beurteilt werden, wenn die in Rede stehende bauliche Anlage räumlich und funktional in den Betriebsprozess eingegliedert und damit Teil des Gesamtbetriebes ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit die ältere Rechtsprechung des früheren 6. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, namentlich dessen Beschluss vom 8. Mai 1987 (- 6 OVG B 10/87 -, BRS 47 Nr. 199 = NdsRpfl. 1987, 264) zur Stütze seiner Auffassung genommen.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96

    Baugenehmigung; Genehmigungsfreiheit; Umstellung des Nutzungszwecks;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06
    Das ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -, BRS 58, Nr. 130 = BauR 1996, 690) bereits dann der Fall, wenn die Zulässigkeit des gleichen räumlich-konkreten Vorhabens je nach Nutzungszweck bei abstrakter Betrachtungsweise unterschiedlich beurteilt werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Stützt die Bauaufsichtsbehörde ein Nutzungsverbot - jeweils tragend - sowohl auf die formelle als auch auf die materielle Illegalität der Nutzung bzw. der baulichen Anlage, unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn.12 f. = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188).

    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, juris Rn. 13 = NVwZ-RR 2014, 255 = BRS 81 Nr. 163).

    In einem solchen Fall unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 12 f. = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder -ordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris Rn. 10 = NVwZ-RR 2010, 634).

    Diese Frage ist nach der bereits eingangs zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats zweifelsfrei zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006, a. a. O; Beschl. v. 30.3.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

    Allerdings ist es der Behörde - ähnlich wie im Falle einer auf § 89 NBauO gestützten Nutzungsuntersagung, die "ohne Not" tragend darauf gestützt wird, die untersagte Nutzung sei auch materiell baurechtswidrig (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16.10.2006 1 ME 171/06 -, BauR 2007, 356 = NVwZ-RR 2007, 306 = NdsVBl 2007, 50 = BRS 70 Nr. 188) - nicht gehindert, im Laufe eines Gerichtsverfahrens "anderen Sinnes", d. h. "klüger" zu werden und ihre bisherigen Ausführungen zur Ermessensausübung zu korrigieren.
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Trotz fehlendem Substanzeingriff muss vorliegend dennoch die materielle Baurechtswidrigkeit für die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung bejaht werden können, da die Antragsgegnerin diese im streitgegenständlichen Bescheid ausdrücklich geprüft und damit zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung gemacht hat (siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, Rn. 16, juris; Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, Rn. 12 f., juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

    Allerdings ist es der Behörde - ähnlich wie im Falle einer auf § 89 NBauO gestützten Nutzungsuntersagung, die "ohne Not" tragend darauf gestützt wird, die untersagte Nutzung sei auch materiell baurechtswidrig (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, BauR 2007, 356 = NVwZ-RR 2007, 306 = NdsVBl 2007, 50 = BRS 70 Nr. 188) - nicht gehindert, im Laufe eines Gerichtsverfahrens "anderen Sinnes", d. h. "klüger" zu werden und ihre bisherigen Ausführungen zur Ermessensausübung zu korrigieren.
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine baurechtliche Zulässigkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen, oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris, Rn. 19; vom 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris, Rn. 10 und vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, juris, Rn. 13).
  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

    Nach Satz 2 Nr. 5 der Vorschrift kann die Behörde dabei auch die Benutzung von baulichen Anlagen untersagen, wofür nach ständiger Rechtsprechung bereits die formelle Illegalität der Anlage genügt (vgl. nur Bay. VGH, Beschl. vom 23.08.2012 - 15 CS 12.130 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. vom 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 13; VG Hannover, Beschl. vom 27.01.2021 - 12 B 5030/20 -, V.n.b.).
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